Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich.
- Diese AGB gelten für sämtliche, auch künftige Leistungen der acto GmbH (im Folgenden «Anbieter» genannt), im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Dienstleistungen und Software sowie dem Betrieb von Portalen, Schnittstellen und Internetdiensten (im Folgenden «Software»). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Unternehmern (im Folgenden «Kunde» genannt), die auf die Software zugreifen oder verwenden.
- Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nur diese sind Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Der Anbieter lehnt insoweit den Vertragsschluss mit Verbrauchern ab. Der Kunde erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass seine Nutzung überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird.
- Unter «Kunden» werden ferner alle Kunden verstanden, welche durch gesonderte Erklärung ein entgeltliches oder unentgeltliches Vertragsverhältnis (z.B. durch Auftragserteilung oder Registrierung) mit dem Anbieter eingehen oder eingegangen sind und dabei diese AGB akzeptiert haben.
- Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgehalten und von dem Anbieter (genauer: durch einen dafür ausdrücklich oder kraft seiner Organstellung, Prokura oder seiner Vollmacht Berechtigten) schriftlich bestätigt wurden.
- Nach §1 (4) bestätigte, abweichende Bedingungen sind, sofern nicht explizit anders festgelegt, im Konfliktfall als zu diesen AGB vorrangig zu betrachten.
§2 Leistungsgegenstand.
- Der Anbieter betreibt eine Software as a Service-Lösung, die die Rohdaten des Kunden in konkrete Aktivitätsvorschläge für die Mitarbeitenden des Kunden übersetzt. Ziel ist es die Produktivität dank dieser proaktiven Signale zu steigern. Die (KI-gestützten) Algorithmen der Software analysieren alle relevanten Datenquellen des Kunden, tagesaktuell und automatisiert nach den in der Software hinterlegten Vorgaben. Aus den Analysen werden automatisiert proaktive Signale für erkannte Ausfälligkeiten, Risiken und Potenziale in den Daten erzeugt.
- Der Zugriff auf die Software erfolgt auf Kundenwunsch entweder durch nahtlose Integration in vorhandene Systeme (z.B. CRM-System) oder durch Bereitstellung einer leichtgewichtigen Webanwendung für die Mitarbeitenden, in der die Signale sowie die wesentlichen Kennzahlen übersichtlich dargestellt werden.
- Aktuell fokussiert sich der Anbieter vor allem auf den Unternehmensbereich „Vertrieb“. Hierbei werden die Daten des Kunden (v.a. Auftrags- und Kundendaten aus dem ERP- und CRM-System) automatisiert gemäß den in der Lösung hinterlegten Vorgaben analysiert und die Vertriebsmitarbeitenden proaktiv über Kundenauffälligkeiten, -risiken und -potenziale informiert.
§ 3 Leistungsumfang & Nutzungsrecht.
1. Im Rahmen der Softwareüberlassung stellt der Anbieter dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages die Software zur Nutzung zu eigenen Zwecken zur Verfügung. Zu den wesentlichen Funktionen der Software gehören Folgende:
- Bereitstellung der technischen Infrastruktur und Prozesse zur Kombination, Aggregation und Aufbereitung der durch den Kunden aus den relevanten Systemen bereitgestellten Daten (aktuell vor allem Auftrags- und Kundendaten) als vorbereitende Maßnahme für die Durchführung der Analysen
- Durchführung der Analyse im Rahmen der relevanten Anwendungsfälle zur proaktiven Steuerung des Unternehmens (aktuell Fokus auf Vertrieb)
- Ableitung der proaktiven Signale und Integration dieser in das durch den Kunden zu benennende Primärsystem bzw. Bereitstellung einer Webanwendung
- Bereitstellung eines Frontend zur Einstellung der einzelnen Anwendungsfälle sowie zur Darstellung des Status der einzelnen Signale
2. Zugriff und Nutzung der in der Infrastruktur des Anbieters gespeicherten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers, wobei die Website dem Kunden vor Nutzung mitgeteilt wird.
3. Der Anbieter schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.
4. Der Kunde erhält an der Software ein auf die individuelle Laufzeit beschränktes, einfaches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, räumlich-unbegrenztes und nicht-ausschließliches Nutzungsrecht. Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software, sondern die Software bleibt jederzeit in der Infrastruktur des Anbieters.
5. Die Nutzung der Software wird den festgelegten Nutzern gestattet. Die Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung in Form eines Benutzernamens und eines Passworts. Passwörter können vom jeweiligen Nutzer geändert werden.
6. Der Kunde darf die Software und die zugehörige Dokumentation nicht an Dritte weitergeben, weder unentgeltlich noch entgeltlich. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des Anbieters die Software weder vermieten, verpachten, verleasen noch diese einer ASP-Nutzung (Application Service Providing) zuführen. Siehe hierzu ergänzend §4 (5).
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden.
1. Nachdem für den Kunden eine Arbeitsumgebung durch den Anbieter eingerichtet wurde, ist er für die Geheimhaltung aller ihm zugeteilten Daten zur Authentifizierung wie Logins, Passwörter, Tokens oder API-Keys (gemeinsam «Zugangsdaten») verantwortlich. Er wird diese nicht an Dritte weitergeben und trägt insbesondere auch die Verantwortung für jedweden Missbrauch, der mit den ihm zugeteilten Zugangsdaten erfolgt.
2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
3. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der angebotenen Leistung erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung – verantwortlich.
4. Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei der Nutzung der Software diese AGB zu achten und die geschäftsübliche Sorgfalt anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere:
- auftretende Programmfehler nicht zu seinem Vorteil auszunutzen, sondern diese umgehend zu melden.
- das Programm oder dessen Infrastruktur nicht zu manipulieren.
- das Programm nicht für illegale oder unlautere Zwecke einzusetzen.
- über das Programm keine Viren, Würmer oder anderen Schadcode zu verbreiten.
- nicht zu versuchen in den Besitz von profil- und personenbezogenen Daten anderer Kunden zu gelangen oder den Datenschutz des Anbieters zu gefährden.
- andere Kunden der Software nicht vorsätzlich in die Irre zu führen.
- die Software nicht zu vervielfältigen, kopieren oder zu ändern.
- überlassene Programmcodes nicht in andere Codeformen rückzuübersetzen (Dekompilierung) oder die Herstellungsstufen der Software rückzuerschließen (Reverse-Engineering)
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Anbieter bereitgestellten Services an Dritte zu vermieten, weiterzuverkaufen oder anderweitig weiterzugeben. Die Ausnahme hiervon stellt die Verwendung innerhalb des eigenen Unternehmens im Rahmen der regulären Nutzung dar. Verbundene Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG, §271 HGB, Tochtergesellschaften oder Standorte in anderen Ländern sind dabei nur eingeschlossen, wenn diese im Rahmen des Auftrages explizit schriftlich einbezogen wurden. In jedem Fall wird der Kunde verbundene Unternehmen in gleicher Weise gemäß diesen AGB verpflichten und ggf. gesetzlich notwendige Verträge zur Datenweitergabe abschließen.
6. Liegt ein Beweis oder ein schwerwiegender Verdacht vor, dass ein Kunde eine Pflichtverletzung gemäß § 4 (1-5) begangen oder einen Versuch dazu unternommen hat, so kann der Anbieter den Kunden mit sofortiger Wirkung bis zur abschließenden Klärung der Sache von der Nutzung ihrer Dienste ausschließen.
7. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden im Rahmen der Vorschriften nach DSGVO/BDSG/TMG elektronisch verarbeitet. Der Anbieter gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen und der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner Daten gemäß der aktuell gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters zu.
8. Der Kunde unterstützt den Anbieter unentgeltlich im Rahmen der Integration mit sachkundigen Ressourcen, um eine Anbindung der Liefersysteme vollständig zu gewährleisten, und sorgt dafür, dass der Anbieter Zugriff auf die relevanten Daten in den Liefersystemen erhält. Analoges gilt, sofern gewünscht, für die Anbindung der Software an das relevante Primärsystem (in den meisten Fällen CRM-Systeme) zur Rückgabe der Signale.
9. Außerdem werden im Rahmen der Integration die Parameter auf die Bedürfnisse des Kunden eingestellt, wobei der Kunde dem Anbieter unentgeltlich sachkundige Mitarbeiter zur Seite stellt, um eine problemlose Integration zu gewährleisten.
10. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine IT-Systeme den technischen Anforderungen entsprechen und auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die korrekte Anzeige und Funktionsweise der Applikation, wenn der Nutzereinen Internetbrowser verwendet, den die Applikation nicht unterstützt oder der nicht auf dem aktuellen Stand ist.
11. Alle genannten Leistungen, Termine und Preise setzen eine termingerechte Auftragserteilung sowie die kostenlose, termin- und anforderungsgerechte Erbringung der Mitwirkungen und Beistellungen durch den Kunden voraus.
§ 5 Rechte & Pflichten, Datenherausgabe und -verwendung.
- Der Kunde stellt dem Anbieter im Sinne des vertraglichen Leistungsumfangs eigene Daten bereit. In diesem Zuge räumt der Kunde dem Anbieter ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Daten zu verarbeiten und zu vervielfältigen. Gleiches gilt für vom Kunden in den Cloudspeicher des Anbieters geladene Dateien. Im Falle von Störungen ist der Anbieter berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Daten vorzunehmen.
- Der Kunde gestattet dem Anbieter, in anonymisierter Form Interaktionen seiner Nutzer zu tracken, um somit den Algorithmus des Programms weiterzuentwickeln und eine kontinuierliche Produktentwicklung und -verbesserung zu ermöglichen. Ferner werden die Daten verwendet zur Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für Marketingzwecke und Benchmarking. Die Analysen und der Vorgang derAnonymisierung erfolgen im Einklang mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung.
- Der Anbieter verpflichtet sich dazu, alle vom Kunden erhaltenen vertraulichen Daten und Informationen auch vertraulich zu behandeln und nur solchen Personen zugänglich zu machen, denen gegenüber eine Offenbarung zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Die Verwendung der Daten zu einem anderen Zweck bleibt ausgeschlossen.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die der Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden zurückzugeben, indem dem Kunden diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden. Die Daten werden in einer CSV-Datei oder einem anderen geeigneten Format zur Verfügung gestellt. Binnen einer Woche, nachdem der Kunde die Daten heruntergeladen hat, spätestens aber drei Monate nach Vertragsende, löscht der Anbieter alle von dem Kunden auf seinen Servern abgelegten Daten vollständig. Ausgenommen von Vernichtung, Löschung und Herausgabe sind zudem routinemäßige elektronische Back-up-Kopien auf den IT-Systemen (inkl. E-Mails). Diese Informationen oder Kopien unterliegen der Geheimhaltungspflicht nach §12.
§ 6 Bestellung, Preise & Laufzeiten.
1. Ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt durch schriftliche oder elektronische Übermittlung eines Auftrags an den Anbieter oder durch fernmündliche Abrede mit einem Kundenberater zustande. Es gilt als bestätigt, wenn der Kunde der kaufmännischen Auftragsbestätigung nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht oder sobald die erste Erfüllungshandlung (etwa die Aufnahme der Nutzung nach Übersendung der Zugangsdaten) erfolgt ist.
2. Bei Beauftragung wird der Kunde alle für die Leistungsbereitstellung notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Über nachträgliche Änderungen z.B. der Adresse oder des Ansprechpartners ist der Anbieter umgehend zu informieren.
3. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Kunden bekannt gemachten Entgelte aus der jeweils aktuellen Preisliste, einem zuvor unterbreiteten konkreten Angebot oder den dargestellten Preisen auf der Webseite. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Sollte die monatliche Inflationsrate (Verbraucherindex) des Statischen Bundesamtes für mehr als drei Monate über der Schwelle von 5% liegen, darf der Anbieter die Preise in gleicher Höhe des Prozentsatzes wie die amtlich ausgewiesene Inflation (Verbraucherindex) per einseitiger Erklärung anpassen. Dieses Anpassungsrecht besteht für den Anbieter zwei Mal pro Kalenderjahr.
5. Unabhängig von der Anwendung des §6 (4) erfolgt eine jährliche Erhöhung der im Vertrag vereinbarten Entgelte um 5%.
6. Sofern es nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung anders schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Modalitäten: Die Mindestlaufzeit für jeden Vertrag des Anbieters beträgt 12 Monate. Zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag erstmalig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit zu den vorliegenden Konditionen jeweils um weitere 24 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wurde. Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.
7. Die Gebühren für jeden Leistungszeitraum werden immer komplett für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich digital unmittelbar nach Auftragsbestätigung und ist binnen 20 Tagen nach Zugang durch den Kunden zu begleichen.
8. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter vor, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
9. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Umstände begründen einen wichtigen Grund:
- Der Anbieter oder Kunde einen Insolvenzantrag stellt oder die Insolvenzmangels Masse abgelehnt wurde.
- Der Anbieter seine Pflichten im Sinne des §3 und §5 des Service Level Agreements zum wiederholten Male unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung nicht erfüllt hat und dem Kunden eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
- Der Anbieter eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vornimmt.
- Der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde.
- Der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift.
- Bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
§ 7 Support.
- Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist von montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr telefonisch (+49 5251 6945707) oder per E-Mail (help@heyacto.com) verfügbar.
- Weitere vertragliche Konkretisierungen zum Support sind den Service Level Agreements zu entnehmen.
- Der Anbieter hat den Kunden spätestens eine Woche vor jedem Update von der Aktualisierung der Software zu unterrichten. Die Aktualisierung der Software erfolgt nur im Zeitraum zwischen 02:00 und 6:00 Uhr. Während des Aktualisierungsvorganges wird der Anbieter von seiner Verpflichtung unter §3 (1) befreit.
- Der Anbieter garantiert nicht, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Software besteht. Es können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen. Der Anbieter kann auch außerhalb der Aktualisierung der Software mit Zustimmung des Kunden für einen bestimmten Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder E-Mail) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.
§ 8 Haftung.
- Die Vertragsparteien haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Anbieter haftet zudem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten einfach fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe des Auftragswertes der vorangegangen 12 Monate.
- Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden inklusive entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.
- Der Anbieter haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Urheberrecht.
- Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild der Software, die Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Ein- und Ausgabemasken und Ausdrucke, Inhalt, Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Anbieter als Hersteller zu.
- Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software – entgeltlich oder unentgeltlich – ist dem Kunden untersagt. Eine Verwendung, auch von Teilen, außerhalb dieses Softwareüberlassungsvertrags und des gewöhnlich vorgesehenen Zwecks der Software, ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Weitere Teile der Software, z. B. mitgelieferte Designs, Templates, Vorlagen dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit der Software verwendet werden und unterliegen ebenfalls diesen Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden bei der Nutzung der Software Betriebsgeheimnisse offenbart werden, verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, Software und Dokumentation geheim zu halten und sie weder ganz noch teilweise Dritten offen zu legen oder an sie weiterzugeben.
- Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 10 Schutzrechte Dritter.
1. Der Anbieter erklärt, dass die Vertragssoftware, frei von Schutzrechten Dritter ist, die dem Kunden an der vertragsgemäßen Nutzung hindern oder diese einschränken können, und, dass der Anbieter durch entsprechende Vereinbarungen mit der jeweiligen Person der Urheberschaft und sonstigen rechteinhabenden Personen sichergestellt hat, dass eine Einräumung der Rechte gemäß diesem Softwareüberlassungsvertrag möglich und zulässig ist.
2. Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen der definierten Haftungsgrenzen gem. §8 von der Inanspruchnahme durch Dritte im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden frei. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde dem Anbieter unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informiert und keine Zugeständnisse, Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters abgibt und das Verfahren nach folgendem Abschnitt von dem Kunden eingehalten wird.
3. Werden Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht und / oder werden die zustehenden Rechte beeinträchtigt oder untersagt, so ist der Anbieter zudem verpflichtet, nach dessen Wahl entweder.
- die Software so abzuändern, dass die tatsächliche oder vermeintliche Verletzung der Schutzrechte des Dritten ausgeschlossen ist, die Software aber gleichwohl den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder
- die Befugnis zu erwirken, dass die Software ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden kann.
§ 11 Mängelansprüche.
- Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.
- Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstbeseitigungsrecht betreffend, sind ausgeschlossen.
- Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) über auftretende Mängel zu unterrichten.
- Weitere Mangelansprüche, vor allem in Bezug auf die genauen Leistungsmerkmale und Gütestufen (Service Levels), sind den Service Level Agreements zu entnehmen.
§ 12 Geheimhaltung und Vertraulichkeit.
1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsentscheidungen offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung eines geschlossenen Vertrages zu verwenden.
2. Keine vertraulichen Informationen eines Vertrages sind Folgende:
- Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
- Informationen, die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.
- Informationen, die von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch die Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.
3. Die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen sind auch auf einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.
§ 13 Referenzierbarkeit.
- Der Kunde gestattet dem Anbieter nach Auftragserteilung die Veröffentlichung einer Pressemeldung über die Beauftragung sowie die namentliche Nennung mit dem vom Kunden bereitgestellten Firmenlogo auf der Webseite Verlinkung zur Webseite des Kunden und in Drucksachen wie Flyern oder anderen Vertriebsmaterialien des Anbieters. Zudem ist der Anbieter befugt, den vorliegenden Auftrag im Rahmen von anderen Bieterverfahren oder bilateralen Gesprächen mit potenziellen Neukunden als Referenz zu benutzen.
- Darüber hinaus steht der Auftraggeber zukünftigen Interessenten des Auftragnehmers als Referenzkontakt zur Verfügung, wobei dies ausschließlich nach vorheriger Abstimmung unter Nennung der Details eines Kontaktes (z.B. Name des Interessenten, voraussichtliche Dauer des Kontaktes) möglich ist.
- Die Veröffentlichung der Pressemeldung bedarf vorab der fachlichen Prüfung und Freigabe durch den Kunden.
- Der Kunde erklärt, Inhaber der unter Absatz (1) genannten Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können dem Anbieter nicht zur Last gelegt werden. Der Kunde stellt insoweit den Anbieter von jeglicher Haftung frei.
- Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in ihrer Gesamtheit durch den Kunden widerrufen werden.
§ 14 Änderungsvorbehalt der AGB.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Anpassung dieser AGB aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen, vorzunehmen. Der Anbieter verpflichtet sich, die Kunden in Textform rechtzeitig darüber zu informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis schriftlich widerspricht.
- Sollte der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, so wird der Vertrag mit den alten AGB unverändert fortgesetzt. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder E-Mail) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.
§ 15 Schlussbestimmungen.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so werden die Parteien eine Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
- Sämtliche Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts bzw. CISG ist ausgeschlossen.
- Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sollen von den ordentlichen deutschen Gerichten entschieden werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Paderborn).
Stand 04/2023
Maximizing the sales forces’ productivity
is the #1 challenge for sales leaders in 2023.
Sales management
has become a blackbox and you need to spend too much time for admin & analysis.
Prioritizing your team’s activities
with the highest value is an
impossible thing to do.
Reactive sales management
at the end of a
period = troubleshooting.
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